Hausaufgabenkonzept

Mündliche und schriftliche Hausaufgaben

Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet,sich auf jede Unterrichtsstunde vorzubereiten.Dazu sind die Lerninhalte der vorhergegangen 2 Stunden zu wiederholen,die nebem dem Grundwissen Gegenstand von unangekündigten Leistungserhebungen sein können.Neben den mündlichen Hausaufgaben werde auch schriftliche Hausaufgaben gestellt.Sie sollten sich in Unter- und Mittelstufe auf die Kernfächer beschränken.Im Fach Natur und Technik der 7. Jahrgangsstufe, welches grundlegende Voraussetzungen für das Kernfach Physik legt, sind schriftliche Hausaufgaben zur Sicherung der Lerninhalte ebenfalls erforderlich. Die gelegentliche Anfertigung von nicht zu umfangreichen Skizzen,Tabellen,Entwürfen oder die Vollendung von im Unterricht begonnenen praktischen Arbeiten (z.B. im Fach Kunsterziehung) kann auch in anderen Fächern verlangt werden.In der Oberstufe dürfen schriftliche Hausaufgaben in allen Fächern gegeben werden.

Umfang der Hausaufgaben

Richtwert für den Umfang der Hausaufgabe in der Unterstufe kann für einen durchschnittlichen Schüler die Zeit von etwa 2 Stunden sein, an Tagen mit Nachmittagsunterricht entsprechend weniger. An Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht sollen Schülern bis zur 10. Klasse (im G9 11. Klasse)möglichst keine schriftlichen Hausaufgaben für den nächsten Tag aufgegeben wer- den. Ausgenommen sind Tage mit Sportunterricht, wenn die Sportgruppen der Klasse an verschiedenen Tagen unterrichtet werden. Die Interessen der auswärtigen Schüler und der jünge- ren Schüler müssen angemessen berücksichtigt werden. Die Klassenleiter legen zu Beginn des Schuljahres in Absprache mit den Fachlehrern und den Schülern die Regeln für ihre Klasse fest. Im Laufe des Jahres bleibt der Klassenleiter zu diesem Thema in Kontakt mit der Klasse, registriert die Belastung der Schüler durch Hausaufgaben, informiert soweit nötig die Fachlehrer und vermittelt gegebenenfalls.