Forster-Stipendium

Dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus ist durch das Testament des verstorbenen Konsuls Oskar Karl Forster seit 1973 die Verwaltung und Verteilung der Hälfte des jährlichen Reinertrags des Erbes für die Förderung und Ausbildung begabter und mittelloser Schüler und Studierender an Gymnasien und Hochschulen übertragen. Die Leistungen werden als “Oskar-Karl-Forster-Stipendium” gewährt, mit der Abwicklung im Gymnasialbereich sind die Ministerialbeauftragten betraut.

Den Antrag und Nachweis des Einkommens bis spätestens

25. Februar 2010 bei Frau Hintermeier abgeben.

Den Antrag und das Merkblatt können Sie herunterladen:

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Merkblatt10.pdf26.72 KB
Forster Antragsformular10.pdf22.49 KB
Forster Antragsformular10.doc53.5 KB