Aufnahme in das Gymnasium
1. Aufnahme in die 5.Klasse (vgl. § 26 GSO)
Die Aufnahme in die 5.Klasse Gymnasium setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler für den Bildungsweg geeignet ist und am 30.Juni vor Beginn des Schuljahres das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet der Schulleiter.
Anmeldetermin: Montag, den 09. Mai – Freitag, 13. Mai 2011
Übertritt von der 4. Klasse Grundschule (siehe 2):
- Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht bis 2,33
- In allen anderen Fällen ist der Übertritt an das Gymnasium nur nach bestandenem Probeunterricht möglich.
- Termin für den Probeunterricht: 17. bis 19. Mai 2011
- Der Probeunterricht ist erfolgreich, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens einmal die Note 3 und einmal die Note 4 erzielt worden ist.
- Es werden auch Schüler/Innen aufgenommen, die ohne Erfolg am Probeunterricht teilgenommen, dabei aber in beiden Fächern die Note 4 erreicht haben und deren Erziehungsberechtigte dies beantragen.
Übertritt von der 5. Klasse Hauptschule (siehe 2):
- Durchschnittsnote im Jahreszeugnis aus Deutsch und Mathematik 2,0 (siehe 1)
- Für Schüler/Innen staatlich genehmigter Schulen (z.B.: Montessori-Schule, Waldorf-Schule) ist der Übertritt nur nach bestandenem, landesweit einheitlich gestaltetem Probeunterricht möglich.
Übertritt von der 5. Klasse Realschule (siehe 2):
- Durchschnittsnote im Jahreszeugnis aus Deutsch, Mathematik und Englisch bis 2,5
(siehe 1)
(1) Möglichkeit zur Eignungsfeststellung (Härtefallregelung): Die Lehrerkonferenz (der zuletzt besuchten Schule) kann in Ausnahmefällen trotzdem die Eignung feststellen, wenn infolge nachgewiesener erheblicher persönlicher Beeinträchtigungen ohne eigenes Verschulden die jeweilige Gesamtdurchschnittsnote nicht erreicht wurde (z.B. Krankheit) und für die Schülerin oder für den Schüler aufgrund ihrer oder seiner bisherigen Leistungen die Aussicht besteht ein Gymnasium mit Erfolg zu besuchen.
(2) Für Schüler/Innen staatlich genehmigter Schulen (z.B.: Montessori-Schule, Waldorf-Schule) ist der Übertritt nur nach bestandenem Probeunterricht möglich.